Impressum
Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten.
Verantwortungsbereich: gemäß § 6 MDStV: Christopher Strom / USt. ID: 1280764865
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Diensteanbieter: securaPLAN Deutschland GmbH i.G. Geschäftsführender Gesellschafter Christopher Strom Telefon: 069 / 665 667 61 Fax: 03222 / 375 527 2 E-Mail: info@securaplan .de Sitz der Gesellschaft: "Grand Living" Ernst - Ludwig - Ring 2, D-61231 Bad Nauheim HRB: 6885
Technische Realisierung: Vanato GmbH
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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
SECURAPLAN SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN &FACILTYMANAGEMENT Christopher Strom, "Grand Living" Ernst - Ludwig - Ring 2, D-61231 Bad
Nauheim im nachfolgenden SECURAPLAN genannt, übt seine Tätigkeit im Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Objektschutz,
Werttransport, Detektei, Fahr- und Shuttle Service, sowie mit Medien- und Veranstaltungsservice, Handel von Sicherheitsartikel
und –Technik sowie Gebäudedienstleistungen im Bereich Reinigung & Instandhaltung aus. SECURAPLAN erbringt seine Tätigkeit als
Dienstleistung, wobei es sich seines Personals und Nachunternehmer als Erfüllungsgehilfen bedient. Die gegenseitigen
Verpflichtungen von Auftraggeber und SECURAPLAN werden in besonderen Verträgen vereinbart. SECURAPLAN ist zur Erfüllung aller
gesetzlichen, behördlichen, sozial rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern
allein verantwortlich. Die AGB´S können ohne Angaben von Gründen jederzeit durch SECURAPLAN geändert werden.
2. Ausführung
SECURAPLAN entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Weise der Auftragsdurchführung und der Auswahl des zur
Ausführung erforderlichen Personals oder Unternehmens, wenn Vertraglich nichts andres geregelt ist.. SECURAPLAN hält sich das
Recht zur Erfüllung seiner Aufgaben vor, die Personalstärke den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Nachträgliche
Anweisungen des AG z. B. auf zahlenmäßige Beschränkung des eingesetzten Personals müssen SECURAPLAN mindestens 48 Stunden vor dem
jeweiligen Einsatz übermittelt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SECURAPLAN. Das Weisungsrecht über das von
SECURAPLAN eingesetzte Personal oder Unternehmen liegt ausgenommen bei Gefahr im Verzuge bei SECURAPLAN.
3. Nachunternehmer
SECURAPLAN ist berechtigt sich unter Gewährleistung der Beachtung behördlicher Vorschriften zur Leistungserbringung geeigneter
und zuverlässiger Mitarbeiter Unternehmen zu bedienen, wobei allein SECURAPLAN Vertragspartner bleibt und für die Erbringung der
vertraglichen Verpflichtungen zuständig ist. Der AG verpflichtet sich das von SECURAPLAN eingesetzte Personal oder Unternehmen
weder mittelbar noch unmittelbar abzuwerben bzw. dies zu versuchen, dies gilt auch für künftige Aufträge. Der AG darf Personal
oder Unternehmen, welches ihm von SECURAPLAN zur Verfügung gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 2 Jahre nach dessen
Ablauf weder mittelbar noch unmittelbar noch direkt noch über Dritte beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber nachweislich gegen
die vereinbarte Unterlassungsverpflichtung, so verpflichtet er sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung
einer Vertragsstrafe von 10.000,- € für jeden einzelnen Verstoß, wobei es SECURAPLAN unbenommen bleibt, die Entstehung eines
höheren Schadens nachzuweisen.
4. Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der Vereinbarten Preise und Konditionen nach tatsächlichem
Aufwand und Leistung abgerechnet. Alle anfallenden auftragsbezogenen Sonderausgaben, die zur Ausübung und Erfüllung der zu
erbringenden Leistung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gegen Beleg abgerechnet. Sonderausgaben
wie: Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Treibstoff, Anmietungen, Eintritte, Telefon-, Park-, Maut-, Straßen- und Fahrgebühren.
5. Preisänderungen
SECURAPLAN behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit auch für bereits vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung
wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde
das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu Kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der
Information des Kunden über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber SECURAPLAN zu erklären.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach geleisteter Dienstleistung oder Wöchentlich, wenn nichts anderes Vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, SECURAPLAN ist berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe
von 8 %, so wie Mahnkosten in Höhe von EURO 15,- pro Mahnung zu berechnen . Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nicht oder
unvollständig bezahlte Rechnungen zum Inkasso zu geben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Bei
Zahlungsverzug ist SECURAPLAN berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen für den Auftraggeber auszusetzen sowie bereits
gebuchte Dienstleistungen oder Bestellungen auf Kosten des Auftraggebers zu Stornieren. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem
in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit
Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht
bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegen Einwendungen von Einzelpositionen der Rechnung ist unverzüglich
eine schriftliche Begründung zu senden. Einwendungen werden nur innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung berücksichtigt.
Danach gilt die Rechnung als Sachlich und rechtlich anerkannt.
7. Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer richtet sich nach den definierten Leistungszeiten vom jeweiligen Projektauftrag , oder nach gesondert geregelter
Schriftlicher Vereinbarung. Verträge ab einem Jahr Vertragslaufzeit die nicht 3 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt
werden, verlängern sich automatisch um die jeweilig vereinbarte Vertragslaufzeit. Vertragliche Vereinbarungen sind unter Angabe
von Gründen 10 Tage vor dem ersten Dienstbeginn schriftlich zu Kündigen, oder jederzeit bei grober Verletzung der Vertragsklauseln
durch den jeweiligen Vertragspartner. Bei nicht fristgerechter Kündigung vor oder wehrend der Dienstzeit stehen SECURAPLAN
Schadensersatzansprüche und Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe zu. Tritt der Besteller von dem bereits geschlossenen
Vertrag vor der Leistungszeit zurück, so sind wir berechtigt die nachfolgende Stornogebühr in Höhe der gebuchten Brutto
Auftragssumme zu verlangen. Stornogebühren: bis zum 30. Tag 10 % / vom 29. bis zum 14. Tag 25 % / vom 13. bis zum 07. Tag 50 %
vom 06. Tag bis einschließlich des Leistungstages 80 %.
8. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich
nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung
können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des
Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht
in angemessener Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt. Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und
anderen Fällen höherer Gewalt kann SECURAPLAN seine Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder
zweckentsprechend umstellen.
10. Haftung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen,
sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Unternehmer haftet für Schäden, die
durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im
Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Es liegen die
Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für Bewachungsbetriebe uneingeschränkt Zugrunde.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der Eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang
stehen, wie die Bedienung von Maschinen und elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zumachen Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner
unverzüglichen Meldepflicht nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf Personenschäden
1.000.000 € / Sachschäden 100.000 € / Vermögensschäden 50.000 €.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Friedberg, sofern der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die
deren Zweck möglichst nahe kommt.
STAND 11.10.2005
securaPLAN Franchise
Bundesweit, 2010-04-10 - Automobilmesse
Automesse Leipzig 10.-18.04
International, 2010-03-01 - Autosalon
Auto Salon Genf 01.-14.03.2010
Bundesweit, 2010-02-22 - Versammlung
DVAG Jahreshauptversammlung Köln Lanxxes Arena
Bundesweit, 2010-01-30 - Autosalon
Autosalon Hannover 30.01-07.02.2010
International, 2010-01-14 - Automobilmesse
Automesse Wien 14.-17.01.2010
Bundesweit, 2009-12-15 - Neues Layout
securaPLAN mit neuen Design
Bundesweit, 2009-10-28 - Neuer Franchisepartner
Neuer Franchisepartner ab 01.12.2009 Freie Hansestadt Bremen
Bundesweit, 2009-09-01 - Neuer Standort
Magdeburg - erster securaPLAN Standort in Sachsen Anhalt
Bundesweit, 2009-08-21 - Neukunde Messe
Idar Oberstein / Einweihung durch Ministerpräsident Kurt Beck
Bundesweit, 2009-08-01 - in Planung
Standorterweiterung securaPLAN Augsburg
Bundesweit, 2009-08-01 - Standorterweiterung
Standorterweiterung securaPLAN Erfurt und Nürnberg
Bundesweit, 2009-06-15 - Neuer Standort
securaPLAN Hamburg
Bundesweit, 2009-05-11 - Neuer Standort
securaPLAN Gießen
Bundesweit, 2009-03-06 - securaPLAN Hannover
securaPLAN Hannover
Bundesweit, 2009-02-13 - Neuer Standort
securaPLAN Berlin
Bundesweit, 2009-01-12 - Neuer Standort
securaPLAN Köln
Bundesweit, 2009-01-08 - Deutsche Bahn
wird Kunde von securaPLAN Gebäudereinigung in Mannheim, Saarbrücken und Frankfurt am Main
securaPLAN ist an über 25 Standorten im gesamten Bundesgebiet und europäischen Ausland ihr Ansprechpartner für Sicherheit, Facility-Management und Messe.